Die Situation für einen Gläubiger bei Zahlungsproblemen des Schuldners ist in der Regel so, daß die übergroße Mehrheit Ratenzahlungsvereinbarungen anstrebt, die beiden Seiten zum Vorteil gereichen.
So die vorherrschende Meinung auch im Zusammenhang mit der Beilegung zivilrechtlicher Rechtsstreitigkeiten und Prozesse im Vergleichswege.
Nur in wenigen Fällen wird das Szenario bedacht, falls der Schuldner dennoch innerhalb der darauffolgenden 10 Jahre in Insolvenz gerät und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Der Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob und inwieweit durch derartige Vereinbarungen eine Benachteiligung anderer Gläubiger in Betracht zu ziehen sein könnte und etwaige benachteiligende Vereinbarungen und darauf geleistete Zahlungen anfechtbar sind oder sein könnten
Insoweit ist der Gläubiger einer Forderung gut beraten, vor dem Abschluß einer Ratenzahlungsvereinbarung oder dergleichen anwaltlichen Rat einzuholen.